EDÖB stoppt Bodycam-Einsatz bei BLT, doch Unternehmen wehrt sich
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) verlangt von Baselland Transport (BLT) die Einstellung des Bodycam-Einsatzes. Das Unternehmen setzt die Kameras jedoch weiterhin ein und erhebt Beschwerde.

Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten Erkenntnisse
- EDÖB verlangt Einstellung des Bodycam-Einsatzes bei BLT
- BLT wehrt sich und setzt Kameras weiterhin ein
- Rechtsgutachten stützt BLT-Position
- Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Regelung des Bodycam-Einsatzes
Key Facts
Überblick- Quelle
- it-markt.ch
- Veröffentlicht
- 07.10.2026, 11:29
- Rubrik
- Technologie
- Region
- Basel-Landschaft
- Schwerpunkte
- Cyberangriffe & IT-Sicherheit, Neue Vorschriften & Compliance
- Quellen
- 2 berichten darüber
- Einschätzung (KI)
- NeutralDatenschutzstreitigkeit
Ausgangslage
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte fordert, dass Baselland Transport (BLT) die Nutzung von Bodycams für die Datenverarbeitung stoppt und die bereits gesammelten Daten vernichtet. Die BLT widersetzt sich dem Verfügungsbescheid und plant, die Kameras während des Beschwerdeverfahrens weiterhin zu nutzen.
Hintergrund
Mitarbeitende des Baselland Transport (BLT) setzen seit Ende Januar Bodycams ein. Sie möchten sich und die Fahrgäste damit besser schützen. Der EDÖB führt als Begründung für das Verbot der Datenverarbeitung durch Bodycams das Fehlen einer gesetzlichen Basis an. Das Unternehmen BLT ist nicht mit allen Teilen der Verfügung einverstanden, wie es in einer Mitteilung schreibt.
Da man den Einsatz der Kameras vor der Einführung rechtlich geprüft habe, werde man gegen die Verfügung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben. Die BLT stützt sich dabei auf ein externes Rechtsgutachten von Felix Uhlmann, Professor an der Universität Zürich. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass das geltende Recht Bodycams zwar nicht ausdrücklich erwähne, ihren Einsatz aber nach Wortlaut und Zweck der bestehenden Bestimmungen zulasse.
Was das bedeutet
Der Fall zeigt die Spannung zwischen Datenschutz und Sicherheit im öffentlichen Verkehr. Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur klareren Regelung des Bodycam-Einsatzes eröffnet. Dies könnte zukünftig ähnliche Konflikte vermeiden.
Unternehmen, die ähnliche Technologien einsetzen möchten, sollten sich rechtlich absichern. Eine klare gesetzliche Grundlage und regelmässige Schulungen der Mitarbeitenden sind entscheidend.
Der Fall zeigt, wie wichtig eine klare rechtliche Grundlage für den Einsatz neuer Technologien ist. Unternehmen sollten sich rechtlich absichern, bevor sie solche Systeme einführen.
Für Schweizer KMU bedeutet dies, dass sie bei der Einführung neuer Technologien besonders auf die rechtlichen Rahmenbedingungen achten müssen. Eine sorgfältige Prüfung und eventuell externe Rechtsgutachten können helfen, Konflikte zu vermeiden.
Chancen und Risiken des Bodycam-Einsatzes
Zudem ermöglichen sie eine objektive Dokumentation von Vorfällen, was insbesondere in Strafverfahren von Vorteil sein kann. Die BLT verweist auf einen Vorfall im April 2026, bei dem die Bodycam-Aufnahmen der Staatsanwaltschaft als Beweismaterial dienten. Dies zeigt, dass die Kameras in bestimmten Situationen einen wertvollen Beitrag leisten können.
Auf der anderen Seite gibt es jedoch erhebliche Risiken, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz. Der EDÖB bemängelt die fehlende rechtliche Grundlage für den Einsatz von Bodycams. Dies könnte zu rechtlichen Konflikten und möglichen Schadensersatzforderungen führen.
Zudem besteht die Gefahr, dass die Kameras missbräuchlich genutzt werden, etwa durch unerlaubte Aufnahmen oder die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Fahrgästen. Die BLT betont zwar, dass der Zugriff auf die Daten technisch beschränkt und geregelt ist, doch diese Massnahmen allein reichen möglicherweise nicht aus, um alle Bedenken auszuräumen.
Offene Fragen und Handlungsempfehlungen für Entscheider
Zudem sollten Unternehmen regelmässig überprüfen, ob die eingesetzten Systeme den aktuellen rechtlichen und technischen Standards entsprechen. Dies kann helfen, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Ausblick
Das Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht wird zeigen, ob der Bodycam-Einsatz bei der BLT fortgesetzt werden kann. Die Entscheidung könnte auch für andere Transportunternehmen relevant sein.
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Zahlen
- Bodycams im Einsatz seit
- Januar 2026
- EDÖB-Verfügung vom
- 29. September 2026
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