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Ständeratskommission will UBS allein für Liquiditätsunterstützung zahlen lassen

Die WAK des Ständerats hat beschlossen, dass nur noch die UBS eine Vorabentschädigung für den Public Liquidity Backstop (PLB) leisten soll. Die Bankiervereinigung lehnt diese Regelung ab und warnt vor Wettbewerbsnachteilen.

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Bild: finews.ch

Das Wichtigste in Kürze

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Die WAK-S will nur die UBS für die Bereitstellung der Liquiditätsunterstützung zahlen lassen.
  • Die Abgeltungspauschale soll auf systemrelevante Banken mit substanziellem Auslandgeschäft beschränkt werden.
  • Die Bankiervereinigung lehnt die zusätzliche Abgabe ab und warnt vor Wettbewerbsnachteilen für die UBS.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungspauschale soll erweitert werden.

Key Facts

Überblick
Quelle
finews.ch
Veröffentlicht
13.10.2026, 17:47
Rubrik
Politik
Schwerpunkte
Neue Vorschriften & Compliance
Einschätzung (KI)
NegativBelastung für eine Grossbank
  1. Entscheidung der WAK

    Die Ständeratskommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat sich für eine gesetzliche Verankerung des Public Liquidity Backstop (PLB) ausgesprochen. Diese Massnahme soll die Finanzstabilität in der Schweiz stärken. Die Kommission schlug vor, die Abgeltungspauschale für die Bereitstellung der Liquiditätsunterstützung auf systemrelevante Banken mit substanziellem Auslandgeschäft zu beschränken. Dies würde bedeuten, dass nur die UBS die Vorabentschädigung zahlen müsste.

    Die WAK-S hat sich nicht nur für die Beschränkung der Abgeltungspauschale auf die UBS ausgesprochen, sondern auch für eine detaillierte Ausgestaltung der gesetzlichen Verankerung des PLB. Dies umfasst die Festlegung von Bedingungen und Verfahren, unter denen die Liquiditätsunterstützung gewährt werden kann. Die Kommission hat dabei auch die Erfahrungen aus der Finanzkrise berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die Massnahme effektiv und effizient umgesetzt werden kann.

    Sie hat vorgeschlagen, dass die SNB und der Bund die Verantwortung für die Bereitstellung der Liquidität tragen sollen. Dies soll sicherstellen, dass die Unterstützung schnell und unkompliziert erfolgen kann.

  2. Begründung der Kommission

    Die WAK-S begründet ihren Entscheid damit, dass das Auslandgeschäft risikobelasteter sei als das Inlandgeschäft. Aus diesem Grund soll die Abgeltungspauschale nur für Banken gelten, die in diesem Bereich tätig sind. Die Kommission schlägt zudem vor, die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungspauschale zu erweitern. Die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungspauschale soll erweitert werden. Dabei sollen Instrumente zur Verlusttragung, vorbereitete Sicherheiten bei auswärtigen Zentralbanken sowie andere langfristige Finanzierungsquellen wie gedeckte Schuldverschreibungen und Pfandbriefe berücksichtigt werden.

    Die Kommission argumentiert, dass die Beschränkung der Abgeltungspauschale auf die UBS nicht nur auf dem höheren Risiko des Auslandgeschäfts beruht, sondern auch auf der Tatsache, dass die UBS als grösste systemrelevante Bank in der Schweiz eine besondere Verantwortung trägt. Die Erweiterung der Bemessungsgrundlage soll sicherstellen, dass alle relevanten Finanzierungsquellen berücksichtigt werden und die Abgeltungspauschale fair und transparent berechnet wird.

    Durch die Pauschale sollen die Banken dazu angehalten werden, ihre Risiken besser zu managen und ihre Liquiditätsreserven zu erhöhen.

  3. Reaktion der Bankiervereinigung

    Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) unterstützt zwar die Einführung des PLB, lehnt jedoch die von der WAK-S vorgeschlagene Ex-ante-Abgeltung ab. Die Bankiervereinigung weigert sich dennoch kategorisch, eine solche Abgeltung zu akzeptieren. Die Banken besitzen keinen Anspruch auf den PLB. Die Behörden treffen im Krisenfall die Entscheidung über den Einsatz. Sie erinnert daran. Zudem kritisiert der Branchenverband, dass die zusätzliche Abgabe nur die UBS betreffen würde und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit schwächen könnte.

    Höhere Kosten könnten sich auf die Zinsen und Gebühren auswirken, was wiederum die Wettbewerbsfähigkeit der Bank und ihrer Kunden beeinträchtigen könnte.

  4. Was das bedeutet

    Der Public Liquidity Backstop (PLB) ist eine Massnahme zur Stärkung der Finanzstabilität in der Schweiz. Er soll systemrelevanten Banken in Krisensituationen Liquiditätsunterstützung bieten. Die Diskussion um die Abgeltungspauschale zeigt, dass die Umsetzung solcher Massnahmen komplex ist und unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden müssen.

    Für Schweizer KMU könnte die Entscheidung der WAK-S bedeuten, dass die UBS als systemrelevante Bank stärker belastet wird. Dies könnte sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Bank auswirken und indirekt auch Auswirkungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten von KMU haben.

  5. Ausblick

    Die Entscheidung der WAK-S zeigt, dass die Diskussion um die Finanzstabilität und die Rolle systemrelevanter Banken in der Schweiz weiterhin aktuell ist. Die vorgeschlagene Regelung könnte zu einer stärkeren Belastung der UBS führen, was wiederum Auswirkungen auf deren Wettbewerbsfähigkeit haben könnte. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

    Es bleibt abzuwarten, wie die verschiedenen Akteure auf die vorgeschlagenen Massnahmen reagieren werden und welche Auswirkungen diese auf das Finanzsystem haben werden.

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Originaltitel: WAK des Ständerats: Die UBS allein soll für den PLB bezahlen