Bundesrat zieht positive Bilanz zum Massnahmenpaket für Schweizer Wirtschaft
Der Bundesrat präsentiert eine Zwischenbilanz zu seinem Wettbewerbsfähigkeitspaket. Über 90 Prozent der Massnahmen sind umgesetzt oder in Umsetzung. Die Kurzarbeitsentschädigung soll schrittweise normalisiert werden.

Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Über 90 Prozent der Massnahmen sind umgesetzt oder in Umsetzung.
- Entlastungen wurden in der Luftfahrt umgesetzt, bei Klimakompensationsprojekten und bei Strassenmarkierungsarbeiten.
- Anpassung der Verordnung über die Mindestbesteuerung.
- Schrittweise Normalisierung der Kurzarbeitsentschädigung.
- Regelmässige Überprüfung und Vereinfachung von Regulierungen.
Key Facts
Überblick- Quelle
- finews.ch
- Veröffentlicht
- 22.10.2026, 07:37
- Rubrik
- Politik
- Schwerpunkte
- Neue Vorschriften & Compliance
- Einschätzung (KI)
- PositivEntlastung der Unternehmen
Ausgangslage
Der Bundesrat hat ein Massnahmenpaket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft verabschiedet. Dieses umfasst 60 Massnahmen, die auf eine Entlastung der Unternehmen abzielen. Nun zieht die Landesregierung eine positive Zwischenbilanz.
Das Massnahmenpaket wurde im November 2025 als Reaktion auf den Zollstreit verabschiedet. Der Bundesrat versprach, die administrativen und regulatorischen Belastungen für Schweizer Unternehmen zu reduzieren. Die 60 Massnahmen betreffen alle Departemente und sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken.
Umsetzung der Massnahmen
Mehr als 90 Prozent der 60 Massnahmen sind bereits umgesetzt oder in Umsetzung. Umgesetzte Massnahmen schliessen Entlastungen in der Luftfahrt ein, bei Klimakompensationsprojekten sowie bei Strassenmarkierungsarbeiten.
Die umgesetzten Massnahmen umfassen auch Vereinfachungen bei Klimakompensationsprojekten und Strassenmarkierungsarbeiten. Für die Luftfahrt wurden die Inspektionsintervalle verlängert, was 500 Betriebe und Organisationen potenziell entlastet. Die Verlängerung der Berichtsperiode für Klimakompensationsprojekte und die bewilligungsfreie Nacht- und Sonntagsarbeit für Strassenmarkierungsarbeiten sind weitere Beispiele für umgesetzte Massnahmen.
Dies könnte die Effizienz der öffentlichen Verwaltung erhöhen und die Interaktion zwischen Unternehmen und Behörden erleichtern.
Mindestbesteuerung und Kurzarbeit
Die Verordnung über die Mindestbesteuerung wurde angepasst, sodass die OECD-Leitlinie in der Schweiz ein Jahr später als international vorgesehen umgesetzt wird. Die Landesregierung beabsichtigt, die Bezugsdauer bei der Kurzarbeitsentschädigung allmählich zu normalisieren. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten ist noch bis Ende Jahr gültig.
Die Anpassung der Verordnung über die Mindestbesteuerung erfolgt ein Jahr später als international vorgesehen. Dies entspricht den Empfehlungen der OECD und wird zwei Motionen aus dem Parlament umsetzen. Die schrittweise Normalisierung der Kurzarbeitsentschädigung ist eine Reaktion auf die prognostizierte positive Wirtschaftsentwicklung.
Was das bedeutet
Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft ist von zentraler Bedeutung. Effiziente Regulierungen unterstützen die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Land. Die regelmässige Überprüfung und Vereinfachung von Regulierungen ist eine zentrale Daueraufgabe.
Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft ist ein zentrales Anliegen des Bundesrates. Effiziente Regulierungen und administrative Entlastungen sind entscheidend, um die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Land zu erhalten.
Dazu passt
Zahlen
- Anzahl Massnahmen
- 60
- Umgesetzte Massnahmen
- 16
- Massnahmen in Umsetzung
- 39
- Maximale Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit
- 24 Monate
Wissen zur Meldung
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Originaltitel: Wettbewerbsfähigkeit: Bundesrat klopft sich auf die Schulter



